Wohnen

Seite /
Seite /
Seite /


Wohnungen

Wir vermitteln Ihnen Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Wohnungsdatei ist die Vorlage eines Wohnungserhebungsblattes und ein persönliches Gespräch.

Wir informieren Sie auch gerne über die Möglichkeit von Wohnbeihilfen. Vorabinformationen finden Sie hier.

Kontaktperson: Mag. Mag. Patrizia Stöpp-Schöfmann
Telefon: +43 (4274) 2102 - 45
Telefax: +43 (4274) 2101
E-Mail: velden.buergerservice@ktn.gde.at
Büro: 1. Stock Zimmer Nr. 4

Leben in Velden

Was wird durch die Heizungsanlagenverordnung geregelt?

• Die Errichtung und Ausstattung von Heizungsanlagen: Jede erstmalige Errichtung (Einbau) und jeder Austausch einer Feuerungsanlage, eines Blockheizkraftwerkes oder von wesentlichen Teilen davon, müssen dem Rauchfangkehrer und dem zuständigen Bürgermeister angezeigt werden.

• Die Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste: Die Verordnung gibt Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste vor, deren Einhaltung bei der wiederkehrenden Überprüfung kontrolliert werden. Die höchstzulässigen Grenzwerte hängen von der Art des Brennstoffes und/oder der Nennwärmeleistung der Heizungsanlage ab.

• Die zulässigen Brenn- und Kraftstoffe sowie die Lagerung von festen Brennstoffen (Stückholz, Holzhackgut, Pellets, Kohle und Koks, etc.): Es dürfen nur die zulässigen Brenn- und Kraftstoffe verwendet werden; das Verbrennen jeglicher Abfälle (insbesondere chemisch behandeltes oder lackiertes Holz, Bahnschwellen Verpackungsmaterialien, Altöl, etc.) ist verboten.

• Die Überprüfungen von Heizungsanlagen und Blockheizkraftwerken: Innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme und danach wiederkehrend hat eine Überprüfung stattzufinden, bei welcher die Errichtung und Ausstattung der Heizungsanlage sowie die Einhaltung der Grenzwerte und das Vorhandensein des Anlagendatenblattes, kontrolliert werden. Das Überprüfungsintervall hängt von Brennstoff und Nennwärmeleistung der Anlage ab und kann von jährlich bis zu vier Jahre betragen.

• Die Wartung und Sanierung: Werden die Emissionsgrenzwerte bei der Überprüfung überschritten, ist die Anlage innerhalb von acht Wochen zu sanieren. Kann dies nicht durch Wartung oder Reparatur erfolgen, sondern muss die Anlage ganz oder ein wesentlicher Bauteil erneuert werden, so verlängert sich die Sanierungsfrist.

• Die regelmäßige Inspektion (Energieeffizienz-Überprüfung): Diese ist für alle Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von über 20 kW erforderlich. Überprüft werden die zugänglichen Teile (zB. Wärmeerzeuger, Steuerungssystem, Umwälzpumpe, Wärmeverteilsystem), der Wirkungsgrad und die Dimensionierung der Heizungsanlage. Für Heizkessel bis 100 kW ist die Energieeffizienz-Überprüfung alle sechs Jahre durchzuführen.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.ktn.gv.at


Seite /

Beruhigt in den Urlaub

Viele Menschen sorgen sich vor einer Urlaubsreise vor allem um die Sicherung ihrer Wohnung oder ihr Haus. Kurz vor einer Reise lassen sich umfangreichere Sicherungsmaßnahmen im Wohnbereich kaum realisieren – so etwas verlangt Zeit und Planung. Man kann aber jedenfalls Zeichen längerer Abwesenheit vermeiden und die Hilfe von Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen.


Sicherheitstipps:

Ungeleerte Briefkästen, ständig heruntergelassene Rollläden, zugezogene Vorhänge sind für ausspähende Einbrecher sichere Zeichen, dass hier niemand zu Hause ist. Lassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus durch Freunde, Verwandte, Bekannte oder Nachbarn bewohnt erscheinen und Ihren Briefkasten leeren sowie Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher zu unregelmäßigen Zeiten betätigen. Mit einfachen Maßnahmen, wie z.B. Zeitschaltuhren, können hier auch gute Dienste leisten. Vergessen sie nicht, dass im Falle von Schneefall vor ihrem Haus der Schnee geräumt wird damit Gehsteig sicher verwendet werden kann und Einbrecher nicht den Anschein bekommen, dass dieses Haus unbewohnt ist.

 Einbrecher vertrauen auch darauf, dass sich niemand darum kümmert, was im Stiegenhaus oder in der Nachbarwohnung vor sich geht. Aufmerksame Nachbarschaft würde vielen Ganoven das Handwerk legen.

Ziehen Sie Türen nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie diese immer zweifach ab. Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Lassen Sie Fenster nicht gekippt – für Einbrecher sind gekippte Fenster, offene Fenster.

Verstecken Sie Ihren Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unter der Fußmatte. Hier schauen die Einbrecher zuerst nach.

Schließen Sie Leitern, Gartenmöbel, Mistkübel und andere Gegenstände, die sich als Aufstiegshilfen eignen, weg oder sichern Sie diese z. B. mit einer Kette. Schalten Sie Außensteckdosen ab.

Notieren Sie Gerätenummern in einem Eigentumsverzeichnis und fotografieren Sie die Gegenstände.

Für weitere Informationen in Sachen Einbruchsschutz aber auch zu anderen Themen stehen die Präventionsbeamten der österreichischen Sicherheitsexekutive zur Verfügung. Die Umsetzung der Tipps im eigenen häuslichen Bereich trägt garantiert zu einem höheren Sicherheitsstandard in unserem Land bei. Kontakt mit einem Präventionsbeamten kann über jede Polizeidienststelle in Österreich aufgenommen werden. Ein Besuch der Präventionsseiten unter www.bmi.gv.at lohnt sich auf jeden Fall. Es werden dort neben Informationen über die verschiedenen Bereiche der Kriminalprävention auch wichtige Kontaktadressen angeboten.



Rasenmäherlärm: Bitte Rücksicht!

Das Umweltschutzamt weist darauf hin, dass laut Verordnung des Gemeinderates die Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der

freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten, in Siedlungen,

an Sonn- und Feiertagen überhaupt und an Werktagen in den Sommermonaten (15.06. –15.09.) in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr und 21.00 bis 8.00 Uhr bzw. außerhalb der
Sommermonate in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und 21.00 bis 8.00 Uhr verboten ist.

Bitte halten Sie diese Verordnung unbedingt ein - um den Nachbarn ein erholsames Dasein und unseren Gästen eine entspannenden Urlaub zu ermöglichen.

Bei Verstößen begehen Sie eine Verwaltungsübertretung!




In Velden befinden sich in der Nähe des Sicherheitszentrums zwei Wohnanlagen für barrierefreies Wohnen mit insgesamt 24 Wohneinheiten.

Informationen: Wohnungsreferat Gemeinde Velden (04274/2102-45).


Der Buchsbaumzünsler ist ein aus Ostasien stammender Kleinschmetterling, der in den letzten Jahren nach Mitteleuropa eingeschleppt wurde und groß Schäden an den Buchsbäumen verursacht. Befallene Büchse sollten in Restmüllsäcke verpackt und zum Hausmüll gegeben werden (Bitte Restmüllfahrer kontaktieren). Bitte nicht auf Kompostieranlagen bzw. zu Strauch- und Grünschnitt werfen, denn hier vermehrt sich der Buchsbaumzünsler.


Der Riesen-Bärenklau ist eine bis zu fünf Meter hohe Staude mit kräftigen, oft rot gesprenkelten, hohlen Stängeln, deren Durchmesser bis zu zehn Zentimeter betragen kann. Die Blüten sind weiß oder gelb-grün, die Früchte zehn bis 14 Millimeter lang und bis zu acht Millimeter breit mit borstig behaarten Randrippen. Die Pflanze kommt in Wäldern, Wiesen, im Uferbereich von Gewässern und im Ödland vor. Sie  hat eine gesundheitsschädigende Wirkung.


In der gesamten Pflanze sind photosensibilisierende Furanocumarine enthalten, die nach Hautkontakt bei anschließender Bestrahlung durch Sonnenlicht phototoxische Reaktionen hervorrufen. Beim empfindlichen Menschen genügt bereits ein einfacher Kontakt mit der Oberfläche der Blätter. Reaktionen können Rötungen, Hautentzündungen, Reizungen sowie eine blasenbildende Dermatitis sein. Diese können großflächig sein und Verbrennungen ersten bis zweiten Grades hervorrufen. Auch Fieber, Schweißausbrüche und Kreislaufschocks können Folgen des Kontakts mit der Pflanze sein. Unter Umständen können Reaktionen auch wenige Tage nach dem Kontakt durch auf die betroffene Haut einstrahlendes Sonnenlicht ausgelöst werden. An heißen Tagen werden zudem die Furanocumarine von der Pflanze an die unmittelbare Umgebung abgegeben und es kann bereits bei einem längeren Aufenthalt unmittelbar neben den Pflanzen zu den oben beschriebenen Symptomen und auch zu Atemnot kommen. Ausgasende Furanocumarine können auch eine akute Bronchitis verursachen. Bei Arbeiten mit dem Rasentrimmer oder bei Abhacken der Pflanze kann der Pflanzensaft auch durch die Kleidung hindurch Reaktionen hervorrufen.
Nach Kontakt mit der Pflanze sollte man die Sonne meiden und bei Hautreizungen  den Arzt aufsuchen.

Weitere Infos:  http://www.ages.at/themen/schaderreger/riesen-baerenklau/