Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie
• spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollenden
• am Stichtag (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
• Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre
alt werden und bis zum 8. August 2024 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind.
Wahlkartenantrag
Anforderung Briefwahlunterlage
Mit diesem Formular können Sie als wahlberechtigte Person eine Wahlkarte (=Briefwahlunterlage) beantragen. Die Zustellung Ihrer Wahlkarte erfolgt per Post.
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