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ACHTUNG: AKUTE WALDBRANDGEFAHR!

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Im Hinblick auf die vorherrschende, extreme Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden ausgesprochen begünstigt, wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land für das gesamte Waldgebiet des Bezirkes jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen) verboten.

 

Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden:

- Absolutes Rauchverbot in Wäldern – „ausgelöschte“ Zigarettenstummel nicht wegwerfen!

- Kein Feuer entzünden!

- Vorsicht bei Feuerwerken und Brauchtumsfeuern!

- Waldbrände sofort der Feuerwehr melden!

 

Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung wird nach dem Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

 

Poster Waldbrandgefahr