ACHTUNG: AKUTE WALDBRANDGEFAHR!
Im Hinblick auf die vorherrschende, extreme Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden ausgesprochen begünstigt, wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land für das gesamte Waldgebiet des Bezirkes jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen) verboten.
Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden:
- Absolutes Rauchverbot in Wäldern – „ausgelöschte“ Zigarettenstummel nicht wegwerfen!
- Kein Feuer entzünden!
- Vorsicht bei Feuerwerken und Brauchtumsfeuern!
- Waldbrände sofort der Feuerwehr melden!
Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung wird nach dem Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.