Kärnten Bonus Extra
Der Kärnten Bonus Extra sieht eine einmalige Unterstützungsleistung in der Höhe von insgesamt 300 Euro vor.
- Direkte Zuerkennung des Kärnten Bonus Extra (ab Juli 2023):
Die Bezieher*innen, die bereits den Kärnten Bonus Plus erhalten haben erhalten den Kärnten Bonus Extra automatisch. (Kein neuerlicher Antrag notwendig!!!)
- Kärnten-Bonus-Extra-Online-Portal (ab 03.07,2023 bis 30.09.2023)
Online-Antrag mit digitaler Signatur bzw. sonstigem Nachweis der Identität (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises): Das Kärnten-Bonus-Portal soll erneut auf der Website des Landes (www.ktn.gv.at) aufrufbar sein.
Als aktuell gelten Einkommensnachweise von einem Monat im Zeitraum von November 2022 bis September 2023.
- Persönliche Antragstellung bei der Hauptwohnsitzgemeinde (ab 03.07.2023 bis 30.09.2023)
Förderwerber*innen ohne digitale Ausstattung können sich wiederum an die Hauptwohnsitzgemeinde wenden, die behilflich ist, den Antrag über das Kärnten-Bonus-Online-Portal aufzunehmen. Als aktuell gelten Einkommensnachweise von einem Monat im Zeitraum von November 2022 bis September 2023.
Die Einkommensgrenzen bleiben unverändert hoch und liegen bei Alleinstehenden bei 1.600 Euro netto, bei einem Haushalt mit zwei volljährigen Personen bei 2.400 Euro und erhöhen sich für jede weitere Person im Haushalt um 400 Euro. Der Kinderzuschlag für Alleinerziehende liegt bei 700 Euro.
Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen.
Pro Haushalt kann der Kärnten Bonus Extra nur einmal beantragt und gewährt werden.